Private Krankenversicherung: Das Kind "muss" versichert werden

Private Krankenversicherung: Das Kind „muss“ versichert werden

Endlich ist es soweit, der Schwangerschaftstest ist positiv und damit beginnt für die werdenden Eltern eine spannende Zeit, in der viele Fragen aufkommen. Es gibt neben den üblichen Themen, wie Einrichtung des Babyzimmers, Namen und anderen Dingen auch noch ein Thema, über das sich Eltern ebenfalls Gedanken machen sollten: die Krankenversicherung ihres Neugeborenen in der PKV.

Zwar ist es möglich, Kinder privat mitzuversichern, doch für die private Familienversicherung gelten besondere Regeln. Als frischgebackene Eltern ist es möglich, das Baby sofort nach der Geburt beim Vater oder der Mutter mitzuversichern.

Die Nachversicherungspflicht für Neugeborene

In der PKV greift für Neugeborene der sogenannte Kontrahierungszwang. Dieser besagt, dass der Versicherer das Kind auch dann ohne Risikozuschlag annehmen muss, selbst wenn das Kind von der Geburt an krank ist. Damit eben diese Nachversicherungspflicht greift, ist es wichtig, dass das Kind maximal zwei Monate nach der Geburt bei der Versicherung angemeldet wird. Im Normalfall muss das Kind im gleichen Tarif versichert werden wie die Eltern.

Der große Vorteil ist, dass von der Krankenkasse weder Risikozuschläge oder eine Gesundheitsprüfung verlangt werden darf, durch die es zu einer Ablehnung des Versicherungsantrags kommen könnte.

Ein Tarifvergleich ist zwingend erforderlich

Aufgrund der vorab genannten Fakten lohnt es sich daher, die Alternativen zu vergleichen. Denn ein Versicherer der für die Eltern perfekt ist, muss nicht zwingend für den Nachwuchs passend sein. Denn Kinder haben andere Ansprüche an ihre Krankenversicherung. Zum einen sind die Leistungen beim Zahnersatz nicht so wichtig, aber dafuer sollte darauf geachtet werden, dass die kieferorthopädischen Maßnahmen leistungsstark versichert sind. Zumeist ist eine hohe Selbstbeteiligung für Kinder aufgrund der geringen Beiträge nicht sinnvoll, doch gute Leistungen im ambulanten Bereich sind wiederum sehr wichtig.

Das bedeutet, dass der PKW-Tarif genau auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt werden sollte.

Allerdings gibt es ein Problem beim Vergleich: einige der privaten Krankenversicherer, wie bspw. die Debeka, bei dem es sich um den größten Versicherer in Europa handelt, zählen nicht zu den frei vermittelbaren Versicherungen. Der Grund ist, dass sie sich vom Wettbewerb entziehen wollen und nicht mit ungebundenen Vermittlern zusammenarbeiten. Stattdessen setzt die Debeka auf ihren eigenen Vertrieb und diesem ist es verboten, sich mit den Produkten der „Konkurrenz“ vertrieblich zu beschäftigen.

Doch es gibt durchaus Vergleiche, die von einem solch fragwürdigen Verständnis von Wettbewerb nichts halten und es für wichtig halten, dass Kunden ehrliche Vergleiche erhalten. Aus diesem Grund machen diese Anbieter ihre Vergleiche transparent und bieten sogar Cashbacks für die Kindertarife der Debeka.

Die besten Tarife für Kinder

Entscheiden sich Eltern gegen eine Nachversicherung und für eine neue private Krankenversicherung, dann fallen die Prämien oft günstiger aus. Das hat mehrere Gründe. Zum einen macht sich das Eintrittsalter deutlich bemerkbar und zudem ist der Gesundheitszustand des Neugeborenen oft anders, als bei einem erwachsenen Antragsteller.

Doch auch die Tatsache, dass die Kinder kein Krankentagegeld benötigen, fällt ins Gewicht. Ebenso das sie in die Tarife ohne Altersrückstellung eingeordnet werden. Allerdings müssen Eltern das Leistungsprofil deutlich überdenken, denn durch einen optimal zugeschnittenen Tarif können Eltern bei der PKV für ihr Kind sparen.

Erwachsene habe sicherlich klare Vorstellungen in Hinsicht auf die beste private Krankenversicherung für ihren Nachwuchs. Doch ob diese auch für die Kinder passen das ist fraglich. Bei der Entscheidung des besten Tarifs, ist zudem einzukalkulieren, dass das „Ende absehbar“ ist, denn sobald das Kind eine Ausbildung beginnt, endet die Versicherungspflicht.

  • Tarife mit Kostenübernahme im Krankenhaus bei Übernachtung mit Elternteil in der Klinik wählen
  • Bei Hilfsmitteln auf eine gute Versorgung achten (bspw. Prothesen müssen bei Kindern in kurzen Abständen erneuert werden)
  • Auf weniger wichtige Leistungsbausteine wie Ein- oder Zweibettzimmer kann verzichtet werden

Hinweis: Ein Kind kann direkt ab Geburt oder im späteren Lebensjahr über die PKV versichert werden. Die Versicherungsgesellschaften regeln die Aufnahmebedingungen für Kinder sehr unterschiedlich. Es ist sinnvoll, grundsätzlich bei einer Vorerkrankung für einen Einzelvertrag, sich mit den Bedingungen für die Aufnahme vorab vertraut zu machen. Auch der Beginn der PKV Kinderversicherung ist unterschiedlich. Es gibt durchaus Versicherer, von denen Kinder erst ab dem ersten, dritten, fünften oder achten Lebensjahr aufgenommen werden. Ein Neugeborenes kann sofort privat versichert werden.

Was darf/kann eine PKV für Kinder kosten?

Privat versicherte Kinder verfügen über eine eigene Police. Meist sind diese Versicherungsverträge wesentlich günstiger als die für Erwachsene. Der Grund ist, dass die Versicherungsgesellschaften für Kinder und jugendliche spezielle Verträge anbieten.

Beispielsweise gibt es bereits PKV-Tarife für Kleinkinder, ab rund 75 Euro, wie beispielsweise bei der Debeka, während nach oben kaum Grenzen gesetzt sind. Dass die Tarife günstiger sind, ist leicht zu begründen: Ärztliche Leistungen sind hier nur im geringen Umfang benötigt. Diese Rückstellungen werden bei der PKV erst mit dem 21. Lebensjahr gebildet. In diesem Bezug gibt es noch einen weiteren Vorteil: Die PKV von Kinder kann gewechselt werden, ohne das die Altersrückstellungen verloren gehen.

Wie hoch letztendlich die Kosten für die private Krankenversicherung für Kinder ausfällt, das ist abhängig von den verschiedenen Faktoren der Tarife. Eben aus diesem Grund ist eine pauschale Aussage nicht möglich.

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