Ob Babysitting oder Teenagerparty - altersgerechte Beaufsichtigung ist gefragt

Ob Babysitting oder Teenagerparty – altersgerechte Beaufsichtigung ist gefragt

Die Aufsichtspflicht für Minderjährige ist in Deutschland gesetzlich festgelegt. Allerdings hängt der Umfang, in dem der Verantwortliche diese Pflicht sicherstellen muss, von vielen Faktoren ab. Dabei spielen Alter, Entwicklungsstand, Erfahrungen, Charaktereigenschaften und die Umstände der Situation, in der sich der Minderjährige gerade befindet, eine wichtige Rolle.

Versicherungsschutz für Babysitter

Großeltern, die mit ihrem Enkelkind eine längere Zeit gemeinsam verbringen, haften beispielsweise ebenso wie etwa Babysitter oder Freunde und Bekannte, die nur gelegentlich für einen festgelegten Zeitraum auf das Kind aufpassen. Babysitter, die selbst noch minderjährig sind, benötigen im Übrigen vorab die Zustimmung ihrer Eltern, dass sie diese Tätigkeit ausüben dürfen. Frank Manekeller, Schadenleiter bei der HDI Versicherung, rät dazu: „Wichtig ist, dass für den Babysitter im Rahmen seiner Tätigkeit Versicherungsschutz über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern besteht. Im Zweifel sollte dies vorher mit dem Versicherer geklärt werden.“

Augen auf bei Geburtstagspartys – Eltern stehen in der Pflicht

Die Eltern eines Geburtstagskindes sind für die angemessene Aufsicht aller minderjährigen Gäste verantwortlich. Bei Kleinkindern kann man davon ausgehen, dass eine lückenlose Aufsicht erfolgen muss. Je nach Anzahl der kleinen Gäste ist es hilfreich, weitere Aufsichtspersonen zur Verstärkung zu engagieren. Ein heikleres Thema sind Geburtstagsfeiern von Heranwachsenden, bei denen Alkohol konsumiert wird. Was passiert beispielsweise, wenn die Eltern ihrem 16-jährigen Teenager ihre Wohnung überlassen und hinterher erfahren, dass sich ein Gast so betrunken hat, dass ein Rettungswagen kommen musste? Grundsätzlich müssen Eltern im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf achten, dass es nicht zu Exzessen dieser Art kommt. Dieser Rahmen hängt wiederum von vielen individuellen Umständen ab.

Wenn ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kind besteht, der Teenager bisher nicht durch Alkoholkonsum aufgefallen ist und auch kein Indiz dafür vorliegt, dass es bei Partys mit den Beteiligten zu Alkoholexzessen kam, kann die Belehrung über Risiken und Probleme beim Umgang mit Alkohol ausreichend sein. Wenn den Eltern jedoch beispielsweise bekannt ist, dass auf Feiern in diesem Freundeskreis regelmäßig harter Alkohol fließt, können sie zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Gast gesundheitliche Schäden durch den Alkoholkonsum erleidet.

Privathaftpflicht bewahrt Aufsichtsperson vor finanziellen Schäden

Frank Manekeller bestätigt: „Ob die Aufsichtspflicht erfüllt oder verletzt wurde, hängt von vielen Umständen ab. Einige dieser Fälle werden letztendlich vor Gericht geklärt.“ Vielen Verbrauchern sei nicht bewusst, dass die Privat-Haftpflichtversicherung auch dafür eintrete und die Aufsichtsperson vor finanziellen Schäden bewahre.

Quelle: djd, Foto: © djd/HDI/thx

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