Eizellenspende: für den unerfüllten Kinderwunsch

Eizellenspende: für den unerfüllten Kinderwunsch

Oftmals ist sie für viele Paare mit unerfüllten Kinderwunsch die einzige Möglichkeit, im Rahmen einer künstlichen Befruchtung. Doch in Deutschland ist sie noch immer durch das Embryonenschutzgesetz von 1990 verboten. Aber dennoch kommt dieses Verfahren seit mehr als einem Vierteljahrhundert zum Einsatz, wenn es um die Behandlung einer ungewollten Kinderlosigkeit geht.

Immer mehr betroffene Paare lassen eine künstliche Befruchtung mittels einer Eizellenspende im Ausland vornehmen, da diese in Europa unterschiedlich von der Gesetzgebung geregelt ist. In diesem Zusammenhang wird von einem reproduktionsmedizinischen Tourismus gesprochen. Jedoch sollten Paare, die ein solches Angebot nutzen wollen, die mit angeblichen Erfolgsversprechen werben, sehr kritisch beäugen und alle Vor- und Nachteile genau abwägen.

Der Termin in der „Kinderwunschklinik“

Allein im Jahr 2015 wurden allein in Deutschland rund 58.000 Frauen in den Kinderwunschzentren behandelt. Das bedeutet jedoch nicht, dass es immer an der Frau liegt, wenn ein Paar kinderlos bleibt. Denn zu gleichen Teilen sind die Ursachen bei der Frau, dem Mann oder gar beiden zu finden. Inzwischen ist medizinisch alles lösbar, denn Babys können mittels einer Samenspende oder fremden Eizelle gezeugt werden. Selbst eine fremde Eizelle und Spendersamen ist heute möglich.

Von Leihmüttern werden die Kinder dann ausgetragen. Die Fortpflanzungsindustrie weltweit ist riesig. So sind in Kalifornien (USA) Leihmütter zu finden oder in Spanien Kliniken, die mit einem Angebot an Spendereizellen werben. Was die Angebotspalette in Deutschland angeht, so ist diese sehr schmal, denn hier gilt das Embryonenschutzgesetz und dieses schreibt die Regeln zum größten Teil fest. Die Gesetze die darin, sind sogar deutlich strenger als in Tschechien, Großbritannien oder Israel.

In Deutschland gibt es nur einen klar definierten und sehr knappen Katalog in Bezug auf die reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten und darunter fällt eben nicht die Eizellenspende, die Leihmutterschaft oder eine anonyme Samenspende.

Die Eizellenspende – was ist das?

Bei der Einzellspende stellt eine Frau einer anderen ihre Keimzellen zur Verfügung, damit diese nach der Befruchtung der Empfängerin eingesetzt werden können. Schätzungen zufolge wäre eine Eizellenspende für rund 2000 bis 3000 deutsche Frauen im Jahr die einzige Möglichkeit, ein Baby zu bekommen. Der Grund ist, dass die anderen Kinderwunschbehandlungen, die in Deutschland erlaubt sind, ihnen nicht helfen. Wird eine Frau in Deutschland als austherapiert eingestuft, dann ist die einzige legale Option nur noch die Adoption.

Doch viele Frauen würden einfach alles tun, um ein Kind auszutragen, und viele würden sogar das Gesetz umgehen, um diesen Wunsch in Erfüllung gehen zu lassen. Experten sind der Ansicht, dass die Eizellspende aus merkwürdigen Gründen in Deutschland verboten ist. So lautet ein Hauptargument gegen die Eizellspende, dass es unklar sei, ob dabei das Kindeswohl zu schaden kommt. Doch Eizellspende Erfahrungen und wissenschaftliche Untersuchungen aus den Ländern, wo die Eizellspende erlaubt ist, zeigen, dass diese Spende dem Kindeswohl nicht schadet. Aber dennoch wird das Gesetz vom Gesetzgeber nicht geändert und die Folge ist, dass jedes Jahr Tausende Betroffene ins Ausland reisen. Doch der medizinische Standard ist oftmals schlechter als in Deutschland und zudem müssen die Paare die Kosten komplett selbst tragen.

Nicht nur verheiratete Paare nutzen die Möglichkeit der Eizellenspende im Ausland, sondern auch alleinstehende Frauen und homosexuelle Paare. Ein wenig mehr Sicherheit bietet eine Eizellenspende in Belgien, nach Tschechien und Polen. Wobei die Spenden in Polen etwas „günstiger“ sind.

Nach der Eizellspende schwanger…

…. wie sieht es mit der juristischen Lage aus? Sollte die Eizellenspende im Ausland von Erfolg gekrönt sein, dann lautet die juristische Lage wie folgt:

Die Frau, die ein Kind zur Welt bringt, ist automatisch die Mutter, nach der deutschen Gesetzgebung. Die Mutterschaft kann, im Gegensatz zur Vaterschaftsfeststellung ggf. durch eine Klage, weder juristisch angefochten werden noch kann ein genetischer Test gegen den Willen der Mutter durchgeführt werden, da es aus juristischer Sicht keine gespaltene Mutterschaft gibt. Allerdings verlangt die komplizierte und dennoch eindeutige deutsche Gesetzeslage den Paaren so einiges ab, wenn eine Eizellenspende in Betracht gezogen wird. Denn in Deutschland nicht erlaubt – in anderen Ländern der Welt absolut legal – das Kind das im Ausland gezeugt wurde ist dann in Deutschland wiederum unanfechtbar das eigene Kind.

Sollte das Kind aufgeklärt werden?

Zudem sollten die Paare, die eine Eizellenspende in Erwägung ziehen, auch darüber nachdenken, ob und wenn ja, wie und wann sie ihr Kind darüber aufklären möchten, wie es entstanden ist. Denn irgendwann kommt auch wie bei einer Adoption bei jedem Menschen irgendwann die Frage auf, von wo er stammt. Des Weiteren hat jeder Mensch ein Anrecht darauf über seine Abstammung Kenntnis zu erhalten. Es kann passieren, dass das Kind irgendwann einmal wissen möchte, wer die Spenderin war. So kann eine frühzeitige Aufklärung des Kindes Probleme in der Eltern-Kind-Beziehung verhindern.

Selbst wenn Kinder, die durch eine Einzellspende gezeugt wurden, in der Regel absolute Wunschkinder sind, so zeigt es sich doch, dass oftmals der Wunsch besteht zu erfahren, wer die leibliche Mutter ist. Paare sollten sich daher damit frühzeitig auseinandersetzen und für sich klären, wie sie dieses händeln wollen. Somit bleibt die ethische Frage der Eizellenspende bestehen.

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